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Schmitzundkunzt sucht neue Location
Schluß mit Lustig … Kurz angerissen, da leider gerade eine sofortige Reaktion von unserer Seite her erforderlich ist. Es erreichte uns, da ich ein paar Tage außerhalb von Köln war, am Sonntag, den 19.10.2025 ein am 13.10.2025 verfasstes Schreiben vom Bauaufsichtsamt Köln mit einer einwöchigen Fristsetzung anhand einer Anhörung. Da die Anhörung eine gesetzlich zwingende Notwendigkeit in solchen Fällen darstellt, wir jedoch, egal, was wir – nach mehreren Prüfungen - in der Anhörung mitteilen/aussagen würden, nicht darum herumkommen, die Location aufgrund der nun bekannten gravierenden Mängel künftig nicht mehr nutzen zu dürfen, verkünden wir folgende Schritte des Vereins: Der Schmitzundkunzt e.V. stellt ab Dienstag Abend, den 21.10.2025 in der Location Richard-Wagner-Str. 8 in 50674 Köln alle Events und Veranstaltungen in dieser Location ein. Natürlich bleibt der Verein weiter bestehen und begibt sich nun konkret auf die schnelle Suche nach einer neuen Location (vorrangig in Köln Sülz oder Belgisches Viertel). Was passiert ist, könnt ihr im beigefügten Videoclip schnell und bündig erfahren. In Kurzfassung ist es einfach so, dass wir eine wohl gar nicht genehmigte Location seit Jahren angemietet haben, in der es keinerlei Nutzungsgenehmigungen für Veranstaltungen bis hin zu Aufenthalten gibt und das Bauaufsichtsamt nun ganz konkrete Prüfungen anstrebte, nachdem unser Vermieter u.a. mit äußerst komischen und hygienisch unhaltbaren Ideen (z.B., dass wir benutztes und somit mit Fäkalien beschmutztes Toilettenpapier nicht mehr in den Toiletten spülen dürften, sondern in normalen Mülleimern sammeln und dann im Haushaltsmüll/Restmüll entsorgen sollen) tatsächlich in großen Mülltonnen seit einiger Zeit die Unzufriedenheit aller Mitwirkenden bis hin zu unseren Gästen schürte. Nach Prüfung ergaben sich in unserer Location viele gravierende Beanstandungen wie das Fehlen von zweiten Notausgängen ins Freie in den hinteren Bauten. Und hinzukommt, dass es, wie o.a. für die hinteren Bauten wohl nie städtische Nutzungsgenehmigungen gab. Dies alles ergibt bei einem weiteren Betrieb unseres Raums in der Location eine illegale und strafbare Weiternutzung, die mit Bußgeldern von 2.000 bis 500.000 Euro geahndet werden können. Hier greift u.a. das Gesetz dahingehend, dass ich mich als Vorstandsvorsitzender zusätzlich in die private Haftung bei Zuwiderhandlung begebe. Um zu vermeiden, dass ich nun jede einzelne Anfrage separat beantworten muss, haben wir ab sofort eine Art LOGBUCH auf unserer Internetseite eingerichtet, in welcher wir nun step by step alle News zur Sperrung unserer Location und zur Neusuche von Räumen für euch transparent und tagesaktuell aufführen. Das Logbuch zum Vorgang ist u.a. auch unter https://www.schmitzundkunzt.de/logbuch.php jederzeit erreichbar. Es tut uns wirklich sehr leid, dass dies alles so kurzfristig nun passiert, da wir zwar von der diesmonatigen Prüfung wussten und ebenso von einem eventuell an uns gerichteten Schreiben, nicht jedoch, dass es hier definitiv keine Möglichkeit des Weiterbetriebes unseres dortigen Raums gibt, da uns all diese Fakten, wie fehlende Genehmigungen von Pächter-/Vermieterseite her nicht bekannt waren und unser Vermieter hierauf auch keine Stellung nach expliziter Nachfrage bezieht. Eines möchte ich am Ende dieses Textes noch mitteilen. In der Community kommen natürlich immer Ideen, was man noch tun könnte und ob es nicht noch Möglichkeiten gäbe. Hier muss ich direkt heute schon sagen, dass alles ganz fest und definitiv finalisiert ist und somit unumgänglich, da alles andere mit großen strafen einher gehen würde an Privatpersonen, wie mich. Es gibt keinerlei Möglichkeit, diese Location für die Zwecke des Schmitzundkunzt weiterhin einsetzen zu können. Weder mit einer Person als Einzelmusiker noch mit 120 Personen bei einem Event. Begründung: Wenn die Bauaufsichtsbehörde (Bauaufsichtsamt) eine Nutzung untersagen und sperren wird, wie in unserem Fall wegen des fehlenden zweiten Rettungsweges, dann handelt es sich nicht um eine Beschränkung nach Personenzahl, sondern um eine Nutzungsuntersagung aus bauordnungsrechtlichen und sicherheitsrechtlichen Gründen. Das bedeutet: Der Raum darf nicht genutzt werden, egal wie viele Personen anwesend sind. Der Grund ist nicht „Überfüllung“, sondern Lebensgefahr im Brandfall, weil kein sicherer zweiter Fluchtweg existiert. Die Nutzungsuntersagung bleibt bestehen, bis die Mängel behoben und die Nutzung wieder genehmigt sind. Fazit: Nutzung verboten – unabhängig von Personenzahl oder Art der Veranstaltung. Mit lieben Grüßen, Günni (Günter Schmitt) Vorstandsvorsitzender des Schmitzundkunzt e.V. P.S.: Bitte sucht mit und leitet unser Gesuch bitte weiter: Ladenlokal , Location , Halle gesucht Der Verein Schmitzundkunzt e.V. sucht ein neues Zuhause in Köln Sülz oder im Belgischen Viertel, ein Ladenlokal oder einen Veranstaltungsraum für nachhaltige Workshops und Veranstaltungen ... Wir verfügen über beste Reputation, eine solide Bonität und gewissenhafte Mitglieder! Angebote bitte über: http://www.schmitzundkunzt.de/kontakt
